Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen unserer Geschäftspartner/Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit uns getätigten Geschäfte und Geschäftsvorfälle, sowie für alle künftigen Geschäfte. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten unsere Bedingungen seitens des Käufers als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Unsere Muster, Proben, Daten und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Für die Annahme und die Ausführung des Kaufgeschäftes ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Ausführung des Auftrags ohne vorhergehende Bestätigung gilt als Auftragsbestätigung. Vereinbarungen und Nebenabreden sind, auch soweit sie mit unseren Vertretern oder Verkaufsangestellten getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Liefertermine

Sämtliche Fristen für Lieferungen und Leistungen sind freibleibend, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu sonstigen Ansprüchen des Käufers. Überschreiten wir einen fest vereinbarten Termin, so kann der Kunde erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Die Frist beginnt vom Tage der Terminbestätigung an zu laufen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Alle Fälle höherer Gewalt, wie Betriebsstörungen, Streik, Feuer, Diebstahl, Blockade und andauernder Verkehrsstörungen, sowie ähnlichen Hindernissen befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig für den nicht erfüllbaren Teil von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen.

4. Lieferung

Der Versand/die Lieferung erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, d.h. mit Verlassen der Ware aus den Geschäftsräumen oder dem Werkslager gehen das Risiko und die Gefahr des Transportes auf den Besteller über, auch wenn es sich um Teillieferungen handelt.

Lieferungen erfolgen durch ein Transportmittel unserer Wahl frei Haus/Baustelle. Verlangt der Käufer eine Versandart, bei der zusätzliche Kosten entstehen (z.B. Express, UPS o.ä.), so gehen diese grundsätzlich zu seinen Lasten. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder bestellte Ware nicht abgeholt, geht das Lagerrisiko (Schwund, Verderb, Diebstahl usw.) mit Bereitstellung bei uns auf den Käufer über.

Wir sind berechtigt, besonders bei Sonderanfertigungen, die Liefermengen um bis zu 10% zu über- oder zu unterschreiten. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung und Erteilung einer Gutschrift. Bei ungenügender Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des Käufers sind wir berechtigt, auch nach Bestätigung eines Auftrages vom Vertrag zurückzutreten.

5. Verpackungen

Paletten, Container und andere Leihverpackungen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung/Abholung in einwandfreiem Zustand, für uns kostenfrei, an uns zurückgegeben werden. Andere Verpackungen werden ausschließlich nach Maßgabe der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV) in der jeweils geltenden Fassung zurückgenommen. Bei Verschmutzung, Beschädigung, Untergang oder verspäteter Rückgabe sind uns die hieraus entstehenden Kosten sowie gegebenenfalls der Wiederbeschaffungswert zu erstatten.

6. Preise

Für die Berechnung gelten die von uns bestätigten Preise bzw. die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise. Bei Staffelpreisen sind die der abgenommenen Menge entsprechenden Preise maßgebend. Sie gelten einschließlich Einweg- / ausschließlich Leihverpackung. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen unserer Lieferanten, Materialpreiserhöhungen sowie Lohnerhöhungen weiter zu berechnen. Preislisten, die wir an unsere Kunden weitergeben, stellen ein freibleibendes Angebot dar, eine Rechtsverbindlichkeit der Preise kann hier keinesfalls abgeleitet werden. Zu den Preisen kommt, soweit noch nicht berücksichtigt, die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

7. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis (Warenwert zzgl. gesetzlicher MwSt.) ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge ausweist.

Wir sind berechtigt, den Käufer bei einer Geldforderung durch Fristsetzung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in Verzug zu setzen. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine werden Verzugszinsen gemäß des jeweilig gesetzlichen Verzugszinssatz fällig, derzeit 5 Prozentpunkte Verbrauchergeschäft BGB § 13 und 8 Prozentpunkte Handelsgeschäft, HGB § 343(1).

Wahlweise sind wir berechtigt, vom Tage des Verzugseintritts an, die tatsächlich entstandenen Verzugsschäden bei Inanspruchnahme von Bankkredit zu berechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, für alle Beträge, die wir dem Käufer berechnen können, die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu verlangen.

Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Gutschrift durch das entsprechende Kreditinstitut als Zahlung. Wechsel werden grundsätzlich nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

Die Aufrechnung gegen Forderungen unsererseits ist ausgeschlossen, sofern dem Kunden nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns entstanden sind. Im Falle des gerichtlichen Vergleichs, der Insolvenz oder eines entsprechenden Antragsverfahrens, der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse durch den Kunden oder im Fall von Scheck- und Wechselprotesten, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen sofort fällig zu stellen. Dieses Recht haben wir auch, wenn der Käufer in sonstige Zahlungsschwierigkeiten gerät. Etwaige Stundungsabreden werden dann gegenstandslos. Vor Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und können eine weitere Belieferung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.

8. Mängelrügen, Haftung, Gewährleistung

Beanstandungen quantitativer und qualitativer Mängel können nur vor Verwendung oder Vermischung der Ware und nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Feststellung bzw. spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferdatum anzuzeigen. Es besteht nur Anspruch auf Wandelung oder Ersatzlieferung. Minderung sowie Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche können nur bis zur Höhe des Wertes des beanstandeten Materials erhoben werden. Ansprüche Dritter aus Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit in einem von uns gelieferten Anstrichsystem Fremdmaterial verarbeitet oder wenn unseren Produkten Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt bzw. verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen oder zur Anwendung empfohlen worden sind oder die nicht gemäß unseren Verarbeitungsrichtlinien verwendet wurden.

Bei Kauf von Bodenbelägen, Tapeten und Farben nach Abbildungen oder Muster, sind dem Verkäufer nicht erhebliche Abweichungen im Farbton oder in der Struktur erlaubt. Solche Abweichungen, die besonders bei Nachlieferung möglich sind, berechtigen nicht zur Mängelrüge oder zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Vor der Verarbeitung von Farben und Lacken hat sich der Käufer durch einen Probeanstrich von der Richtigkeit des Farbtons zu überzeugen.

Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, die zur Unterstützung des Käufers und Verarbeiters unserer Produkte aufgrund vorliegender Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem jeweils aktuellen Kenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind unverbindlich und begründen kein Vertragsverhältnis und keine Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Angaben zu unseren Produkten entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Änderungen, Neu- oder Weiterentwicklungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

Eine Gewährleistung für die mit unseren Anstrichmaterialien hergestellten Anstriche kann von uns nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluss auf die sachgemäße Verarbeitung haben. Liegen Mängel vor und sind diese ordnungsgemäß gerügt, so leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit der Verkäufer trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist weder nachbessert noch die Ersatzlieferung durchführt, ist der Käufer berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers uns gegenüber das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Der Käufer darf die Waren im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang verarbeiten, vermischen und/oder veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer nicht erlaubt.

Eine Verarbeitung, Vermischung und/oder Veräußerung unserer Vorbehaltswaren nimmt der Verkäufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen; wir sind Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Bei der Verarbeitung oder Vermischung unserer Vorbehaltswaren mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren entsprechend §§ 947, 948 BGB zu; erwirbt der Käufer Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir und der Käufer sich darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltswaren an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Das gleiche gilt für Forderungen aus Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, bei deren Erbringung der Eigentumsvorbehalt erlischt. Bei der Veräußerung von Waren, an denen uns nach Verarbeitung oder Vermischung Miteigentum zusteht, erfasst die Vorausabtretung einen Forderungsanteil in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten oder vermischten Waren; entsprechendes gilt, wenn unsere Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren einheitlich veräußert werden. Bei Verträgen über Dienst- und Werkleistungen, bei deren Erbringung der Eigentumsvorbehalt erlischt, erfasst die Vorausabtretung einen Forderungsanteil in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltswaren.

Jederzeit widerruflich wird der Käufer zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsberechtigung erlischt auch ohne unseren ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten im Sinne der Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderung zu geben, entsprechende Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in unsere Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Verteidigung gegen die Vollstreckung notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Kommt der Käufer seinen ihm uns gegenüber obliegenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte Herausgabe unseres Eigentums verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dass der Rücktritt ausdrücklich schriftlich von uns erklärt wird. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt.

10. Abtretungsverbot

Der Käufer darf seine Rechte aus einem mit uns abgeschlossenen Kaufvertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort, für die Zahlung Eisenach. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird Eisenach vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Käufer, die nicht Kaufmann sind, mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) ergebenden Einschränkungen.

Eisenach, Mai 2012